Management-Buy-out

Management-Buy-out
Ma|nage|ment-Buy|out auch: Ma|nage|ment-Buy-out 〈[mæ̣nıdʒməntbaıt] m. od. n.; -s; unz.; Wirtsch.〉 Aufkauf einer Firma bzw. Kauf von Firmenanteilen durch das eigene Management; Sy 〈kurz〉 Buy-out [<engl. management buy-out; zu buy out „aufkaufen“]

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Ma|nage|ment-Buy-out, das od. der; -s, -s [zu engl. buyout = Kauf (einer Mehrheitsbeteiligung), zu: to buy out = aufkaufen] (Wirtsch.):
Übernahme einer Firma durch die eigene Geschäftsleitung.

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Management-Buy-out
 
['mænɪdʒmənt baɪ'aʊt, englisch] das, - -(s), Abkürzung MBO, Übernahme eines Unternehmens durch in ihm tätige (angestellte) Führungskräfte, die damit an die Stelle der bisherigen Eigentümer und/oder Gesellschafter treten. Erfolgt der Unternehmenserwerb durch externe Manager, spricht man von einem Management-Buy-in (MBI); wird die Belegschaft in die Unternehmensübernahme einbezogen (z. B. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen), von einem Belegschafts-Buy-out. Formal kann das MBO durch Erwerb der Mehrheit der Geschäftsanteile (»Share-Deal«), durch Erwerb der wesentlichen Vermögensobjekte (»Asset-Deal«) oder durch eine Kombination beider Varianten (»Roll over«) erfolgen. Wird die Transaktion vorwiegend durch Fremdkapital finanziert, wird sie auch als Leveraged Buy-out bezeichnet. Mitunter erstreckt sich der Erwerb nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern lediglich auf einen Teilbetrieb (»Spin-off«), was strategisch z. B. in einer Unternehmensbereinigung oder in der Rettung überlebensfähiger Betriebsteile im Rahmen eines Konkursverfahrens begründet sein kann.
 
Insgesamt sind diese Aktivitäten dem Mergers & Acqusitions-Geschäft zuzuordnen, das sowohl international als auch in Deutschland seit der 2. Hälfte der 80er-Jahre beachtliche Zuwachsraten zu verzeichnen hatte. Dabei standen im früheren Bundesgebiet die Regelung der Unternehmens- beziehungsweise Unternehmernachfolge und in den neuen Bundesländern ab Anfang der 90er-Jahre die Privatisierung ehemaliger volkseigener Betriebe im Vordergrund.

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Ma|nage|ment-Buy-out, das; -s, -s [zu engl. buyout = Kauf (einer Mehrheitsbeteiligung), zu: to buy out = aufkaufen] (Wirtsch.): Übernahme einer Firma durch die eigene Geschäftsleitung: Im wilden Osten kann man dann und wann noch Ideen durchziehen, die in den »alten Ländern« am Strukturkonservativismus scheitern. Eine zwölfjährige Schulzeit zum Beispiel ... eine intelligente Unterstützung für -s (Woche 3. 1. 97, 42).

Universal-Lexikon. 2012.

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